Palettentausch !

Sie fluchen? - wir buchen!

Ob Palettenbuchhaltung, Kontenabstimmung,

Palettenrückführung und

Umbuchungen organisieren,

Palettenverluste minimieren

 

Wir haben die passende

Lösung für Sie

Palettenbeschaffung

Beim Tausch von Europaletten (ZUG UM ZUG) an der Rampe ist häufig Ärger vorprogrammiert.

Oft sind nicht geeignete und qualitativ gleichwertige Paletten zur Verfügung,

der Fahrer soll jedoch gerade diese mitnehmen.

 

Ein Palettengutschein ist eine Lösung

 

Die Zusammenarbeit im Netzwerk zwischen Palettenmanagement,

Palettendienstleistern in Abstimmung mit Spediteuren führt

zu Einsparungen von Zusatzfahrten und senken Kosten.

 

Mit dem Ziel, das Lademittelmanagement professioneller zu gestalten und die

Abwicklung zu vereinfachen, ist ein Palettengutschein die Lösung.

 

Spediteure haben die Wahl, bei der Warenanlieferung anstelle von leeren Paletten

einen Palettengutschein mit Scheinnummer zu erhalten.

 

Nach dem Einlösen des Palettengutscheins können bei einem unserer Palettendienstleistern

die Paletten in gewünschter Qualität und Menge abgeholt werden. Oder die Paletten

werden bei dem gewünschten Empfänger angeliefert.

 

Der Platzbedarf zur Vorhaltung von leeren Tauschpaletten ist enorm.

Dies muss nicht sein.

Wir organisieren, für Sie Ihre, Palettenbeschaffung, Rückführung, Reparatur, etc.

 

Vertragsverhandlungen

Klare Vereinbarungen über Rechte und Pflichten schaffen Transparenz und Kostentreiber werden eingedämmt.

Die Zusammenarbeit von Palettenmanagement, Palettendienstleistern in Abstimmung mit

Spediteuren führt zu Einsparung von Zusatzfahrten und Kostensenkungen.

 

 

Zumeist übergibt das absendende Unternehmen dem Frachtführer bzw.

der Spedition das Transportgut auf eigenen Paletten.

Ohne eine besondere vertragliche Vereinbarung, muss der Fuhrunternehmer die

empfangenen Paletten nach Auslieferung aber nicht zurückgeben.

Auch wenn der Absender einen sog. Palettenschein übergibt und durch den Fahrer

unterzeichnen lässt, entsteht hierdurch nicht ohne Weiteres die Verpflichtung zur Rückgabe

der Paletten bzw. zur Übergabe gleichwertiger Paletten.

 

Regelmäßig muss nämlich davon ausgegangen werden, dass der Fahrer nicht dazu befugt ist,

durch seine Unterschrift den Frachtunternehmer dazu zu verpflichten, die Paletten zurückzugeben.

Die Absender sind daher gehalten, die Palettenrückgabepflicht mit dem Frachtführer vertraglich zu regeln,

ansonsten besteht die Gefahr, dass sich das Unternehmen durch dauernde

Neuanschaffungen von Paletten mit hohen Zusatzkosten belastet.

 

Die Spitzenverbände der verladenden Wirtschaft, der Spedition und Güterkraftverkehrs

haben daher im Jahre 2005 hierfür Allgemeine Geschäftsbedingungen entwickelt.

Diese Geschäftsbedingungen können bei Vertragsschluss mit dem Transportunternehmer

als zusätzlicher Vertragsbestandteil vereinbart werden.

Bei diesen Klauseln wird unterschieden zwischen dem „Bonner Palettentausch"

und dem „Kölner Palettentausch".

Auf Wunsch überprüfen wir gerne Ihre Verträge und beraten Sie diesbezüglich.

 

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Rufen Sie uns an unter

 

+49 (0) 51 64 - 80 29 722

oder nutzen Sie unser Kontaktformular

 

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