Palettentausch !
Sie fluchen? - wir buchen!
Ob Palettenbuchhaltung, Kontenabstimmung,
Palettenrückführung und
Umbuchungen organisieren,
Palettenverluste minimieren
Wir haben die passende
Lösung für Sie
Ob Palettenbuchhaltung, Kontenabstimmung,
Palettenrückführung und
Umbuchungen organisieren,
Palettenverluste minimieren
Wir haben die passende
Lösung für Sie
Beim Tausch von Europaletten (ZUG UM ZUG) an der Rampe ist häufig Ärger vorprogrammiert.
Oft sind nicht geeignete und qualitativ gleichwertige Paletten zur Verfügung,
der Fahrer soll jedoch gerade diese mitnehmen.
Ein Palettengutschein ist eine Lösung
Die Zusammenarbeit im Netzwerk zwischen Palettenmanagement,
Palettendienstleistern in Abstimmung mit Spediteuren führt
zu Einsparungen von Zusatzfahrten und senken Kosten.
Mit dem Ziel, das Lademittelmanagement professioneller zu gestalten und die
Abwicklung zu vereinfachen, ist ein Palettengutschein die Lösung.
Spediteure haben die Wahl, bei der Warenanlieferung anstelle von leeren Paletten
einen Palettengutschein mit Scheinnummer zu erhalten.
Nach dem Einlösen des Palettengutscheins können bei einem unserer Palettendienstleistern
die Paletten in gewünschter Qualität und Menge abgeholt werden. Oder die Paletten
werden bei dem gewünschten Empfänger angeliefert.
Der Platzbedarf zur Vorhaltung von leeren Tauschpaletten ist enorm.
Dies muss nicht sein.
Wir organisieren, für Sie Ihre, Palettenbeschaffung, Rückführung, Reparatur, etc.
Klare Vereinbarungen über Rechte und Pflichten schaffen Transparenz und Kostentreiber werden eingedämmt.
Die Zusammenarbeit von Palettenmanagement, Palettendienstleistern in Abstimmung mit
Spediteuren führt zu Einsparung von Zusatzfahrten und Kostensenkungen.
Zumeist übergibt das absendende Unternehmen dem Frachtführer bzw.
der Spedition das Transportgut auf eigenen Paletten.
Ohne eine besondere vertragliche Vereinbarung, muss der Fuhrunternehmer die
empfangenen Paletten nach Auslieferung aber nicht zurückgeben.
Auch wenn der Absender einen sog. Palettenschein übergibt und durch den Fahrer
unterzeichnen lässt, entsteht hierdurch nicht ohne Weiteres die Verpflichtung zur Rückgabe
der Paletten bzw. zur Übergabe gleichwertiger Paletten.
Regelmäßig muss nämlich davon ausgegangen werden, dass der Fahrer nicht dazu befugt ist,
durch seine Unterschrift den Frachtunternehmer dazu zu verpflichten, die Paletten zurückzugeben.
Die Absender sind daher gehalten, die Palettenrückgabepflicht mit dem Frachtführer vertraglich zu regeln,
ansonsten besteht die Gefahr, dass sich das Unternehmen durch dauernde
Neuanschaffungen von Paletten mit hohen Zusatzkosten belastet.
Die Spitzenverbände der verladenden Wirtschaft, der Spedition und Güterkraftverkehrs
haben daher im Jahre 2005 hierfür Allgemeine Geschäftsbedingungen entwickelt.
Diese Geschäftsbedingungen können bei Vertragsschluss mit dem Transportunternehmer
als zusätzlicher Vertragsbestandteil vereinbart werden.
Bei diesen Klauseln wird unterschieden zwischen dem „Bonner Palettentausch"
und dem „Kölner Palettentausch".
Auf Wunsch überprüfen wir gerne Ihre Verträge und beraten Sie diesbezüglich.
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